Blogpost, Neuigkeiten, Rechtliches | 22/10/2026

Krypto-Steuer 2027 in Deutschland: Was der Referentenentwurf zur Haltefrist vorschlägt

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf zur Krypto-Steuer 2027 an Branchenverbände zur Stellungnahme verschickt. Für bestimmte neu erworbene Krypto-Assets würde die einjährige Haltefrist entfallen, und auf Gewinne würde im Allgemeinen eine pauschale Abgeltungsteuer anfallen; für bestehende Guthaben schlägt der Entwurf einen Bestandsschutz vor. Der Vorschlag ist kein Gesetz und kann sich ändern oder entfallen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Entwurf mit wesentlichen Änderungen der Krypto-Besteuerung an Verbände zur Stellungnahme verschickt und auf seiner Website bereitgestellt. Laut Kanzleianalysen sind die zentralen Regeln gegenüber der zuvor in diesem Jahr bekannt gewordenen Fassung nahezu unverändert.

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag behandelt einen Referentenentwurf, den das Bundesfinanzministerium an Verbände verschickt und am 30.09.2026 auf seiner Website bereitgestellt hat. Es ist ein Entwurf in der Ressortabstimmung, kein Kabinettsbeschluss und kein Gesetz. Die Regeln und Termine könnten sich ändern, oder die Reform könnte ganz entfallen. Dieser Artikel dient nur der Information und ist keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Ledger ist ein Technologieanbieter und erteilt keine solche Beratung. Die steuerliche Behandlung hängt von deinen individuellen Umständen ab. Bitte hole den Rat einer qualifizierten Steuerberatung ein. (Stand: 07.10.2026)

Auf einen Blick

Die Tabelle bietet einen Überblick über die derzeitigen Regeln und die vorgeschlagenen Regeln. Verkauf, Tausch in andere Krypto-Assets und das Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen gelten in beiden Spalten als Veräußerung. Das bloße Halten führt in keiner der beiden Spalten zu einer Steuer auf Kursgewinne.

Derzeitige RegelnReferentenentwurf (vorgeschlagen)
Gewinne aus erfassten Assets, die mehr als ein Jahr gehalten werdenIm Allgemeinen steuerfrei.Für erfasste Krypto-Assets, erworben ab dem 01.01.2027: 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %; gegebenenfalls zusätzlich Kirchensteuer.
Gewinne aus erfassten Assets, die ein Jahr oder weniger gehalten werdenPersönlicher Einkommensteuersatz, der 45 % erreichen kann, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.Für erfasste Krypto-Assets, erworben ab dem 01.01.2027: dieselben 26,375 %.
Erfasste Krypto-AssetsBestimmte privat gehaltene Krypto-Assets wie Bitcoin oder Ether (§ 23 EStG).„Tauschkryptowerte“ wie Bitcoin und Ether, erworben ab dem 01.01.2027. E-Geld-Token nach MiCA wären ausgenommen.
Bestände, erworben bis 31.12.2026Einjahresregel.Würden bei der Einjahresregel bleiben (Bestandsschutz).
Staking und LendingNach Auffassung der Finanzverwaltung im Allgemeinen sonstige Einkünfte zum persönlichen Steuersatz; eine Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.Rewards ab 2027 als Kapitaleinkünfte zu 25 % zuzüglich Zuschlägen, einschließlich Rewards aus früheren Beständen.
FreibetragFreigrenze von 1.000 € für den zusammengefassten Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften.Sparer-Pauschalbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung), gemeinsam mit anderen Kapitalerträgen.
ErhebungSteuererklärung.Steuererklärung für 2027; ab dem 01.01.2028 Einbehalt durch bestimmte inländische Krypto-Anbieter.

Stand: 07.10.2026. Die rechte Spalte gibt den Referentenentwurf wieder, kein geltendes Recht.

Derzeitige Krypto-Steuerregeln 2026 in Deutschland

Der Verkauf bestimmter privat gehaltener Krypto-Assets wie Bitcoin oder Ether, der Tausch in andere Krypto-Assets oder die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen damit gilt als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Ob ein Gewinn steuerpflichtig ist, hängt von der Haltedauer und weiteren Voraussetzungen ab.

Haltedauer von mehr als einem Jahr: Gewinne aus Verkauf, Tausch oder Bezahlen sind im Allgemeinen steuerfrei.

Haltedauer von einem Jahr oder weniger: Gewinne werden im Allgemeinen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Dieser kann 45 % erreichen, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Für private Veräußerungsgeschäfte gilt eine Freigrenze von 1.000 € im Jahr für den zusammengefassten Gewinn, der sonst steuerpflichtig wäre. Ab Erreichen der Grenze ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Vorgeschlagene Krypto-Steuerregeln 2027 in Deutschland (Referentenentwurf)

Der Referentenentwurf schlägt vor, erfasste Krypto-Assets steuerlich wie Kapitalanlagen, etwa Aktien, zu behandeln. Bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, gelten die derzeitigen Regeln weiter, auch für 2026.

Abschaffung der Haltefrist für neue Krypto-Bestände. Für erfasste Krypto-Assets, die ab dem 1. Januar 2027 erworben würden, entfiele die Steuerfreiheit nach einem Jahr. Gewinne wären unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Der Entwurf spricht von „Tauschkryptowerten“ und nennt Bitcoin und Ether ausdrücklich, ohne sich auf diese zu beschränken. E-Geld-Token nach der europäischen MiCA-Verordnung wären ausgenommen.

Pauschale Abgeltungsteuer. Für Gewinne aus diesen neuen Beständen würde eine Abgeltungsteuer von 25 % gelten, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergäbe sich ein Satz von 26,375 %. Das ist der Standardsatz, der im Allgemeinen auf Aktiengewinne und Zinserträge angewendet wird. Besteuert würde der Gewinn, nicht der Veräußerungserlös.

Bestandsschutz für bestehende Krypto-Bestände. Eine entscheidende Unterscheidung für langfristige Halter: Sämtliche erfassten Krypto-Assets, die bis zum 31. Dezember 2026 erworben wurden, würden unter den bisherigen Regeln bleiben. Gewinne aus Verkauf, Tausch oder Bezahlen nach mehr als einem Jahr würden im Allgemeinen steuerfrei bleiben. Bei einer Veräußerung innerhalb eines Jahres würde auf steuerpflichtige Gewinne weiterhin der persönliche Steuersatz angewendet.

Tausch und Bezahlen blieben auch nach dem Entwurf Veräußerungen. Ein Tausch von ab dem Stichtag erworbenen Bitcoin in Ether könnte damit eine Steuer auslösen, ohne dass Euro auf ein Bankkonto fließen. Auch ein Tausch aus bestehenden Beständen würde neue Bestände schaffen.

Weitere Punkte des Entwurfs

Staking- und Lending-Rewards, die ab dem 1. Januar 2027 zufließen, würden als neue Krypto-Bestände gelten und als Kapitaleinkünfte besteuert werden. Das würde auch für Rewards aus früheren Beständen gelten.

Bestimmte Airdrops hätten Anschaffungskosten von null. Der spätere Erlös könnte damit vollständig als Gewinn zählen.

Die vorgeschlagenen Regeln würden ab dem 1. Januar 2027 gelten. Der Steuerabzug durch bestimmte inländische Krypto-Anbieter, etwa Krypto-Börsen, würde am 1. Januar 2028 beginnen. Für 2027 wären steuerpflichtige Gewinne und Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben.

Verluste aus bestehenden Beständen könnten nicht mit Gewinnen aus neuen Krypto-Beständen verrechnet werden.

Unterlagen, Selbstverwahrung und Steuerabzug. Nach den Analysen setzt ein Transfer zwischen deinen eigenen Wallets den Erwerbszeitpunkt und die Anschaffungskosten nicht von selbst neu, solange die Assets wirtschaftlich bei dir bleiben und der Zusammenhang zwischen den Wallets nachvollziehbar ist. Das ist eine Auslegung des Entwurfs, kein feststehendes Recht. Überträgst du die Bestände später an einen inländischen Anbieter und verkaufst sie dort, würde der Anbieter zuerst die Anschaffungsdaten verwenden, die er selbst hat, und danach Angaben, die du übermittelst. Werden diese nicht angesetzt, sieht der Entwurf für den Steuerabzug einen Erwerb nach dem 31. Dezember 2026 vor. Die Bemessungsgrundlage wäre dann die Hälfte des Verkaufserlöses. Die 50 % wären damit eine Ersatzbemessungsgrundlage, kein Steuersatz. Eine Korrektur wäre über deine Steuererklärung möglich. Kommentatoren betonen, dass Erwerbsnachweise unter jeder Fassung der Regeln wichtig bleiben.

Wo die Assets verwahrt werden, ändert nichts daran, ob Gewinne steuerpflichtig sind oder erklärt werden müssen. Krypto-Dienstleister unterliegen außerdem gesonderten Meldepflichten (DAC8). Diese bestehen unabhängig von diesem Entwurf.

Weiterer Verlauf

Ein bestätigter Zeitplan für ein Gesetz liegt nicht vor. Die Frist für Stellungnahmen der Verbände endete am 6. Oktober 2026. Berichten zufolge sind Stellungnahmen eingegangen, und Kritik am Entwurf ist bereits öffentlich. Das Bundeskabinett sollte den Entwurf zunächst am 14. Oktober 2026 behandeln, hat ihn an diesem Tag aber nicht aufgegriffen. Ein neuer Termin ist nicht bekannt. Beschließt das Kabinett den Text, würde daraus ein Regierungsentwurf, der den Bundestag durchläuft. Nach Kanzleianalysen wäre auch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Änderungen wären in jedem Schritt möglich. Dieser Beitrag wird mit dem Verfahren aktualisiert (zuletzt aktualisiert: 07.10.2026).

Widerstand gegen die Abschaffung der einjährigen Steuerfreiheit ist bereits erkennbar.

Quellen

Bundesfinanzministerium, Referentenentwurf vom 30.09.2026: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-09-30-Reform-Besteuerung-Kryptowerte-PV/0-Gesetz.html
PDF: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-09-30-Reform-Besteuerung-Kryptowerte-PV/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Analyse der LHP Gruppe, Stand 30.09.2026: https://www.lhp-gruppe.de/kryptowaehrungen-bitcoin-steuer/kryptosteuer-reform

Hinweis: Dieser Artikel dient nur der Information und stellt keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Ledger ist ein Technologieanbieter und gibt keine Finanz-, Steuer- oder Anlageempfehlungen. Die steuerliche Behandlung hängt von deinen individuellen Umständen ab und kann sich ändern, auch wenn der Referentenentwurf beschlossen, geändert oder fallengelassen wird. Bitte hol vor Entscheidungen den Rat einer qualifizierten Steuerberatung ein.

Weiterführende Links

Mehr zu Krypto in Deutschland bietet der Leitfaden der Ledger Academy: https://www.ledger.com/de/academy/country-guides-de/crypto-in-germany-the-ultimate-guide

Signer zur Selbstverwahrung gibt es im Ledger Shop: https://shop.ledger.com/de

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